Für wen gilt das StaRUG?
Das StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, gilt primär für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die ihren Geschäftsbetrieb jedoch grundsätzlich fortführen möchten.
Es bietet ihnen einen rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sie frühzeitig Restrukturierungsmaßnahmen einleiten können, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Konkrete Adressaten des StaRUG sind:
- Unternehmen in finanziellen Krisensituationen, die insolvenzgefährdet sind, aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sind.
- Unternehmerische Schuldner, die ihre Geschäftsbeziehungen und ihre betroffenen Gläubiger in den Prozess einbeziehen müssen.
- Gläubiger, die darauf angewiesen sind, dass der Schuldner seine Schulden restrukturiert, um seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Darüber hinaus ist das StaRUG auch für Berater und Rechtsanwälte von Bedeutung, die Unternehmen in Krisen betreuen, sowie für Gerichte und andere am Restrukturierungsprozess beteiligte Institutionen.
Das StaRUG zielt darauf ab, Unternehmen eine frühzeitige und strukturierte Möglichkeit zur Restrukturierung zu bieten, bevor eine Insolvenz unausweichlich wird. Es ist ein Werkzeug zur Prävention und Bewältigung von Unternehmenskrisen durch eine konsensuale Einigung mit den Gläubigern.