Ist ein Sanierungsverfahren ein Insolvenzverfahren?
Ja, ein Sanierungsverfahren ist eine Art Insolvenzverfahren.
In vielen Rechtssystemen, einschließlich Deutschland und Österreich, gibt es spezielle Verfahren, die darauf abzielen, Unternehmen zu sanieren und ihre Fortführung zu ermöglichen, anstatt sie aufzulösen und ihre Vermögenswerte zu liquidieren.
In Deutschland beispielsweise gibt es das sogenannte Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a und § 270b Insolvenzordnung – InsO), bei dem das Unternehmen unter eigenem Management, aber unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters oder Sachwalters, einen Sanierungsplan erstellt und umsetzt. Ziel ist es, das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig zu machen und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.
In Österreich nennt man ein ähnliches Verfahren Sanierungsverfahren. Es kann entweder mit Eigenverwaltung, d.h. das Unternehmen führt sich unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters selbst (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung), oder ohne Eigenverwaltung, d.h. ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung (Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung), durchgeführt werden.
Das Hauptziel solcher Sanierungsverfahren ist es, das Unternehmen durch die Restrukturierung seiner Verbindlichkeiten und einer möglichen Neuordnung der Geschäftsorganisation wieder auf solide finanzielle Füße zu stellen. Dies erfolgt oft durch einen Sanierungsplan oder Insolvenzplan, der die Zustimmung der Gläubiger benötigt.
Zusammengefasst: Ja, ein Sanierungsverfahren ist eine spezielle Art von Insolvenzverfahren, die darauf abzielt, die Sanierung und Fortführung eines Unternehmens anstelle seiner Liquidation zu erreichen.