StaRUG Gläubigerverhandlungen
Die Gläubigerverhandlungen im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Restrukturierungsplans. Hier sind die rechtlichen Anforderungen und wichtigen Aspekte dieser Verhandlungen detailliert erläutert:
1. Transparenz und Information
Eine der wesentlichen rechtlichen Anforderungen ist die umfassende und transparente Information der Gläubiger.
- Umfassende Unterrichtung: Der Schuldner muss die Gläubiger umfassend über die finanzielle Lage des Unternehmens und die Inhalte des Restrukturierungsplans informieren. Hierzu gehören:
- Detaillierte Finanzberichte,
- Prognosen zur zukünftigen Entwicklung,
- Konkrete Maßnahmen zur Restrukturierung.
- Offenlegungspflicht: Es besteht eine Offenlegungspflicht hinsichtlich möglicher Risiken und Chancen des geplanten Sanierungskonzepts.
2. Einberufung der Gläubigerversammlung
Die rechtliche Grundlage der Abstimmung mit den Gläubigern erfolgt oft im Rahmen einer formellen Gläubigerversammlung.
- Einladung: Die Gläubiger müssen formell und zeitgerecht zu dieser Versammlung eingeladen werden.
- Tagesordnung: Eine klare Tagesordnung sollte vorab festgelegt und kommuniziert werden.
- Dokumentation: Die Versammlung muss protokolliert werden, und die Abstimmungsergebnisse sollten rechtlich festgehalten werden.
3. Mehrheitsanforderungen
Für die Annahme des Restrukturierungsplans durch die Gläubiger gibt es gesetzlich festgelegte Mehrheitsanforderungen.
- Zustimmungsquote: In der Regel müssen mindestens 75 % der abstimmenden Gläubiger (nach Forderungssumme) dem Plan zustimmen.
- Gruppenbildung: Gläubiger können in verschiedene Gruppen eingeteilt werden, je nach Art und Rang ihrer Forderungen (z.B. besicherte versus unbesicherte Forderungen). Jede Gruppe muss die Mehrheitsanforderungen separat erfüllen.
4. Fairness und Gleichbehandlung
Die zu treffenden Maßnahmen müssen fair und ausgewogen sein.
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Gläubiger mit gleichartigen Forderungen müssen gleich behandelt werden.
- Kein Rangrücktritt ohne Zustimmung: Rangrücktritte oder Maßnahmen, die die Rechte der Gläubiger wesentlich beeinträchtigen würden, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Gläubiger.
5. Gerichtliche Überprüfung und Bestätigung (Planbestätigung)
Nach der erfolgreichen Abstimmung muss der Plan beim Gericht zur rechtlichen Überprüfung und Bestätigung eingereicht werden.
- Prüfung der Abstimmungsmodalitäten: Das Gericht prüft, ob die Abstimmung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob die erforderlichen Mehrheiten erreicht wurden.
- Überprüfung der Fairness: Das Gericht untersucht, ob der Plan fair und rechtlich zulässig ist.
- Planbestätigung: Das Gericht kann den Plan bestätigen, was ihn für alle beteiligten Gläubiger verbindlich macht.
6. Einhaltung gesetzlicher Fristen
Es gibt verschiedene gesetzliche Fristen, die während des StaRUG-Verfahrens eingehalten werden müssen.
- Einladungsfristen für die Gläubigerversammlung: Die Gläubiger müssen rechtzeitig und oft mit einer Frist von mindestens drei Wochen eingeladen werden.
- Fristen für die Einreichung von Einwänden: Gläubiger haben in der Regel eine bestimmte Frist (oft zwei Wochen) zur Einreichung von Einwänden gegen den Restrukturierungsplan.
7. Interimsschutzmaßnahmen
Während der Verhandlungen und der gerichtlichen Prüfung kann das Unternehmen bestimmte Schutzmaßnahmen beantragen.
- Einstweilige Anordnungen: Das Gericht kann Maßnahmen anordnen, die das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungen und ähnliche Maßnahmen der Gläubiger schützen.
Praktische Empfehlungen:
- Rechtsberatung: Unternehmen sollten rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Professionelle Moderation: Es kann hilfreich sein, einen neutralen Moderator oder Mediator einzusetzen, um die Verhandlungen zu steuern und Konflikte zu moderieren.
- Dokumentation: Alle Verhandlungen und getroffenen Vereinbarungen sollten sorgfältig dokumentiert werden.
Die Gläubigerverhandlungen sind ein kritischer Schritt im StaRUG-Verfahren, und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen ist unerlässlich, um den Restrukturierungsplan erfolgreich umzusetzen.