StaRUG-Verfahren Phasen

Ein StaRUG-Verfahren (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ist ein recht komplexer Prozess, der typischerweise in mehreren Phasen abläuft.

Hier sind die verschiedenen Phasen eines StaRUG-Verfahrens im Detail beschrieben:

1. Vorphase/Planung

In dieser Phase bereitet das Unternehmen eine detaillierte Bestandsaufnahme seiner finanziellen und operativen Situation vor.

Es werden Analysen durchgeführt, um die Ursachen der Krise zu identifizieren und eine Strategie zur Bewältigung der Krise zu entwickeln.

  • Analyse der Ist-Situation: Bewertung der finanziellen Lage, der Gläubigerstruktur und der Liquidität.
  • Ermittlung des Restrukturierungsbedarfs: Identifikation welcher Bereich des Unternehmens restrukturiert werden muss.
  • Entwicklung eines Restrukturierungsplans: Ausarbeiten eines tragfähigen Plans zur Sanierung des Unternehmens.

2. Erstellung des Restrukturierungsplans

In dieser Phase wird der eigentliche Restrukturierungsplan entwickelt, der klare Maßnahmen zur Stabilisierung und Sanierung des Unternehmens umfasst.

  • Maßnahmendefinition: Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen (z.B. Kostensenkung, Umstrukturierung der Schulden).
  • Finanzmodelle und Prognosen: Erstellung von Finanzmodellen und Prognosen, die die Erfolgsaussichten der geplanten Maßnahmen untermauern.

3. Gläubigerverhandlungen

In dieser Phase werden die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Gläubigern abgestimmt. Hier sollte eine Einigung erzielt werden, die sicherstellt, dass die Gläubiger dem Restrukturierungsplan zustimmen.

  • Verhandlungsgespräche mit Gläubigern: Einzel- oder Gruppengespräche mit den Gläubigern zur Erlangung ihrer Zustimmung.
  • Anpassungen des Plans: Anpassungen des Restrukturierungsplans basierend auf dem Feedback der Gläubiger.
StaRUG-Verfahren Phasen

StaRUG-Verfahren Phasen

4. Gerichtliche Abstimmung

Hier wird der Restrukturierungsplan formell beim zuständigen Gericht eingereicht. Das Gericht prüft den Plan auf seine Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

  • Einreichung des Plans beim Gericht: Formelle Einreichung des Restrukturierungsplans zur Prüfung.
  • Gerichtliche Prüfung: Überprüfung des Plans durch das Gericht, evtl. Rückfragen oder Anordnungen von Anpassungen.
  • Abstimmung der Gläubiger: Formalisierte Abstimmung, bei der die Gläubiger dem Plan zustimmen müssen.

5. Umsetzung des Restrukturierungsplans

In dieser Phase werden die im Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Dies erfolgt typischerweise unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Planüberwachers.

  • Maßnahmendurchführung: Umsetzung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen.
  • Überwachung und Berichterstattung: Regelmäßige Berichte an das Gericht und die Gläubiger über den Fortschritt der Umsetzung.

6. Abschluss

Zum Abschluss des Verfahrens wird überprüft, ob die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden und die Ziele erreicht sind.

  • Abschlussberichte: Fertigstellung der Berichte über die abgeschlossene Restrukturierung.
  • Offizielles Ende des Verfahrens: Gerichtliche Bestätigung, dass das StaRUG-Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist.

Jede Phase des StaRUG-Verfahrens ist entscheidend für den Gesamterfolg des Restrukturierungsprozesses.

Die sorgfältige Planung und Durchführung mit professioneller Unterstützung kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.