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Rechtliche Schritte im StaRUG

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) stellt einen Rechtsrahmen bereit, der es Unternehmen ermöglicht, frühzeitig Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung zu ergreifen.

Hier sind die wesentlichen rechtlichen Schritte im StaRUG:

  1. Initiierung des Verfahrens:
  • Unternehmen, die eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abwenden wollen, können ein Restrukturierungsverfahren nach StaRUG einleiten. Sie müssen dies dem zuständigen Restrukturierungsgericht anzeigen.
  1. Erstellung eines Restrukturierungsplans:
  • Ein zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines Restrukturierungsplans. Dieser enthält die Maßnahmen zur Reduktion oder Anpassung der Schulden und legt die Bedingungen fest, unter denen das Unternehmen restrukturiert werden soll.
  • Der Restrukturierungsplan muss detailliert die vorgeschlagenen Maßnahmen, die betroffenen Gläubigergruppen, die Art und Weise der Umstrukturierung der Forderungen sowie die geplanten Finanzierungsmaßnahmen enthalten.
  1. Einberufung von Gläubigerversammlungen:
  • Das Unternehmen kann Gläubigerversammlungen einberufen, um die Zustimmung der Gläubiger zu dem Restrukturierungsplan zu erhalten. Gläubigergruppen werden gebildet, die jeweils ähnliche wirtschaftliche Interessen haben.
  • Für die Annahme des Plans ist meist eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen in den Gläubigergruppen erforderlich. Unterschiedliche Quoren gelten, abhängig von der Art der Forderung und der betroffenen Gläubigergruppe.
Rechtliche Schritte im StaRUG

Rechtliche Schritte im StaRUG

  1. Sonderrechte und Maßnahmen:
  • Stabilisierungsanordnungen: Das Gericht kann auf Antrag des Unternehmens Stabilisierungsanordnungen erlassen, die Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger vorübergehend untersagen. Dies verschafft dem Unternehmen die notwendige Ruhe, um die Restrukturierung voranzutreiben.
  • Moratorium: Ein gerichtliches Moratorium kann die Zahlung von Verbindlichkeiten für eine bestimmte Zeitspanne aussetzen, um dem Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen.
  • Entscheidungsmechanismen: Gläubigerentscheidungs- und Abstimmungsmechanismen werden implementiert, um Mehrheitsentscheidungen durchzusetzen. Hierbei kann das Gericht entscheiden, ob die Maßnahmen angemessen und zumutbar sind.
  1. Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans:
  • Wenn die Zustimmung der erforderlichen Gläubigergruppen vorliegt, kann das Unternehmen den Restrukturierungsplan zur gerichtlichen Bestätigung vorlegen.
  • Das Gericht prüft den Plan auf formelle und materielle Rechtsmäßigkeit. Es stellt sicher, dass die Interessen aller betroffenen Gläubiger angemessen berücksichtigt werden und dass der Plan insgesamt umsetzbar ist.
  1. Durchführung der Maßnahmen:
  • Nach der gerichtlichen Bestätigung wird der Restrukturierungsplan umgesetzt. Dies beinhaltet die Umstrukturierung der Verbindlichkeiten, möglicherweise durch Umschuldungen, Gläubigerverzichte oder Kapitalmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen.
  • Das Unternehmen führt die im Plan festgelegten Maßnahmen aus und überwacht die Umsetzung, um sicherzustellen, dass die Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wird.
  1. Beendigung des Verfahrens:
  • Nach erfolgreicher Umsetzung des Restrukturierungsplans und bei Erreichung der gesetzten Ziele wird das Verfahren beendet. Das Unternehmen kann seine Geschäfte auf einer stabileren finanziellen Basis fortsetzen.

Das StaRUG bietet einen strukturierten Prozess und rechtliche Werkzeuge, die Unternehmen dabei helfen, eine drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu adressieren und eine nachhaltige Lösung zu finden. Die enge Zusammenarbeit mit Gläubigern und die gerichtliche Überwachung tragen wesentlich dazu bei, die Interessen aller Beteiligten gerecht zu berücksichtigen und das Überleben des Unternehmens zu sichern.