StaRUG Voraussetzungen

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen neue Möglichkeiten bieten soll, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu restrukturieren.

Hier sind die grundlegenden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Unternehmen die StaRUG-Verfahren nutzen kann:

  1. Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung:
  • Das Unternehmen muss sich in einer finanziellen Schieflage befinden, die aber noch nicht zur Zahlungsunfähigkeit (d.h., dass das Unternehmen keine fälligen Zahlungen mehr leisten kann) geführt hat.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sobald diese fällig werden.
  • Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens nicht überwiegend wahrscheinlich ist.
  1. Sanierungsfähigkeit:
  • Es muss realistisch sein, dass das Unternehmen durch die Restrukturierung saniert und wieder wettbewerbsfähig werden kann. Dies setzt in der Regel einen soliden Sanierungsplan voraus.
  1. Restrukturierungsplan:
  • Das Unternehmen muss einen konkreten und plausiblen Restrukturierungsplan entwickeln. Dieser Plan muss die Maßnahmen darlegen, die zur Sanierung des Unternehmens ergriffen werden sollen, sowie deren Auswirkungen auf die verschiedenen Gläubigergruppen.
StaRUG Voraussetzungen

StaRUG Voraussetzungen

  1. Abstimmung der Gläubiger:
  • Der Restrukturierungsplan muss von den beteiligten Gläubigern angenommen werden. Hierbei ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, das heißt mindestens 75 % der Forderungen in jeder betroffenen Gläubigerklasse müssen der Planlösung zustimmen.
  1. Beschlussverfahren und gerichtliche Bestätigung (ggf.):
  • Das Unternehmen kann die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans beantragen, insbesondere, wenn ein so genannter Planvorschlag nicht die notwendige Mehrheiten erhalten hat und eine gerichtliche Lösung als ultima ratio notwendig wird.

StaRUG bietet weiterhin Instrumente wie die Möglichkeit eines Restrukturierungsbeauftragten, der das Verfahren überwachen kann, und den Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen, der sogenannten „Schutzschirmphase“.

Das Ziel ist es, Unternehmen unter rechtlicher Aufsicht die Chance zu geben, sich frühzeitig und geordnet zu restrukturieren und so eine mögliche Insolvenz abzuwenden.