Werkzeuge zur Restrukturierung im StaRUG

Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) stellt Unternehmen eine Reihe von spezifischen Werkzeugen und Verfahren zur Verfügung, um frühzeitig und effizient finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen.

Diese Werkzeuge sollen helfen, eine Insolvenz zu vermeiden und eine nachhaltige Restrukturierung zu ermöglichen.

Hier sind die wesentlichen Werkzeuge, die das StaRUG bietet:

Restrukturierungsplan:
Herzstück des StaRUG ist der Restrukturierungsplan, der ähnlich wie ein Insolvenzplan funktioniert. Dieser Plan legt fest, wie die Schulden des Unternehmens umstrukturiert werden sollen und enthält Regelungen zur Beteiligung der Gläubiger und ggf. der Anteilseigner.

Der Plan kann Regelungen etwa über Stundungen, Teilerlasse von Forderungen und Rangrücktritte enthalten.

Restrukturierungsbeauftragter:
Ein Restrukturierungsbeauftragter kann vom Gericht bestellt werden, um den Restrukturierungsprozess zu überwachen und zu unterstützen. Er fungiert als Vermittler zwischen dem Schuldner und den Gläubigern und sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens.

Stabilisierungsanordnungen:
Das Gericht kann auf Antrag des Schuldners sogenannte Stabilisierungsanordnungen erlassen, die den Gläubigern für eine bestimmte Zeit verbieten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen durchzuführen.

Dies soll dem Unternehmen den notwendigen Freiraum geben, um den Restrukturierungsplan zu erarbeiten und umzusetzen.

Werkzeuge zur Restrukturierung im StaRUG

Werkzeuge zur Restrukturierung im StaRUG

Vorabstimmung (Class Cram-Down):
Das StaRUG ermöglicht es, dass der Restrukturierungsplan in Klassen von Gläubigern abgestimmt wird. Wenn die erforderliche Mehrheit in einer Klasse erreicht wird, kann der Plan auch gegen den Willen einer Minderheit der Gläubiger in dieser Klasse durchgesetzt werden. Dies wird als „Class Cram-Down“ bezeichnet und erhöht die Durchsetzbarkeit des Restrukturierungsplans.

Schutzschirmverfahren (verlängertes Schutzschirmverfahren):
Unternehmen können bestimmte Schutzanordnungen und eine vorläufige Eigenverwaltung in Anspruch nehmen, ähnlich wie im Insolvenzrecht, aber ohne den Makel einer förmlichen Insolvenz. Dies gibt den Unternehmen vorübergehenden Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen.

Verhandlungen mit Gläubigern:
Das StaRUG sieht vor, dass das Unternehmen direkte Verhandlungen mit seinen Gläubigern führen kann, um individuelle Einigungen zu erzielen. Diese Verhandlungen können durch den Restrukturierungsbeauftragten unterstützt und moderiert werden.

Fremdfinanzierung und Vorrangregelungen:
Das Gesetz erlaubt es, neue Finanzierungen zu erhalten, die Vorrang vor bestehenden Verbindlichkeiten haben können, sofern diese zur Restrukturierung notwendig sind. Dies soll es dem Unternehmen erleichtern, zusätzliches Kapital während der Restrukturierungsphase zu bekommen.

Planbestätigung durch das Gericht:
Der Restrukturierungsplan kann gerichtlich bestätigt werden, wodurch er auch für widersprechende Gläubiger bindend wird. Dies bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Durch diese Werkzeuge bietet das StaRUG Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine flexible und rechtlich abgesicherte Möglichkeit, ihre Schulden zu reorganisieren und langfristig tragfähige Geschäftsmodelle wieder aufzubauen.