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Was ist das Restrukturierungsverfahren?

22. August 2024 / StaRUG Berater

Das Restrukturierungsverfahren ist ein rechtlicher Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht, ihre finanzielle und organisatorische Struktur zu überarbeiten, um Insolvenz abzuwenden und ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen.

Dieses Verfahren zielt darauf ab, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, die es dem Unternehmen ermöglicht, seine Schulden zu restrukturieren oder zu reduzieren und seine wirtschaftliche Überlebensfähigkeit zu sichern.

Einige der zentralen Merkmale eines Restrukturierungsverfahrens sind:

  1. Einleitung durch den Schuldner: Das Verfahren wird in der Regel vom Schuldner selbst initiiert, der erkennt, dass er ohne eine Umstrukturierung zahlungsunfähig werden könnte.
  1. Freiwilligkeit und Gläubigerbeteiligung: Das Verfahren ist oft freiwillig und beinhaltet Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  1. Überwachung durch ein Gericht oder einen Verwalter: In vielen Fällen wird das Verfahren von einem Gericht überwacht, und es kann ein Verwalter oder Sachwalter ernannt werden, um den Prozess zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.
  1. Begünstigung der Fortführung des Unternehmens: Das Hauptziel ist die Fortführung des Unternehmens durch Anpassung der Schuldenlast und Verbesserung der Betriebseffizienz, im Gegensatz zu einer Liquidation, bei der die Vermögenswerte des Unternehmens verkauft und das Unternehmen aufgelöst wird.
  1. Laufende Geschäftstätigkeit: In vielen Fällen darf das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit während des Verfahrens fortsetzen, was dazu beiträgt, Wert für die Gläubiger und Arbeitsplätze für die Mitarbeiter zu erhalten.

Das Restrukturierungsverfahren kann unterschiedliche Bezeichnungen und spezifische Regelungen haben, die sich je nach Land und dessen Insolvenzrecht unterscheiden.

Was ist das Restrukturierungsverfahren?

Was ist das Restrukturierungsverfahren?

In Deutschland zum Beispiel wurde durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ein spezielles präventives Restrukturierungsverfahren eingeführt, das es Unternehmen ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen eine gerichtliche Restrukturierung ohne ein formales Insolvenzverfahren durchzuführen.