Wie funktioniert StaRUG?
Das „StaRUG“ (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Es dient dazu, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig und außergerichtlich durch eine Restrukturierung zu stabilisieren.
Hier sind die wesentlichen Funktionsweisen des StaRUG:
Ziel und Anwendungsbereich
Das StaRUG zielt darauf ab, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich vor einer drohenden Insolvenz zu restrukturieren.
Es richtet sich hauptsächlich an Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, aber noch nicht insolvent sind.
Wesentliche Bestandteile und Funktionen
- Restrukturierungsplan:
- Unternehmen können einen planmäßigen Ansatz zur Restrukturierung ihrer Verbindlichkeiten erarbeiten. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Restrukturierungsplan, der von der Mehrheit der Gläubiger akzeptiert werden muss.
- Der Plan kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie etwa Teilverzichte auf Forderungen, Stundungen oder Umwandlungen von Forderungen in Eigenkapital.
- Planabstimmung und widersprechende Gruppen:
- Der Restrukturierungsplan wird von den betroffenen Gläubigern abgestimmt. Eine qualifizierte Mehrheit von 75% der Gläubiger kann die Zustimmung erteilen.
- Gläubigergruppen, die dem Plan gegen ihren Willen unterworfen werden sollen, müssen gewisse Schutzmechanismen beachten, um eine faire und ausgewogene Lösung sicherzustellen.
- Gerichtliche Bestätigung des Plans:
- Nach der Zustimmung der Gläubiger kann der Restrukturierungsplan von einem Gericht bestätigt werden. Diese gerichtliche Bestätigung, die „Planbestätigung“, macht den Plan auch für abweichende Gläubiger bindend.
- Möglichkeiten zur Stundung und Sicherstellung der Finanzierung:
- StaRUG bietet Instrumente zur kurzfristigen Liquiditätssicherung, wie z.B. die Möglichkeit, Zahlungen an Gläubiger zu stunden oder Neufinanzierungen zu sichern.
- Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen:
- Während der Restrukturierungsphase können Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen ausgesetzt werden, um die Umsetzung des Plans nicht zu gefährden.
- Eigenverantwortung und Monitoring:
- Unternehmen haben eine hohe Eigenverantwortung, werden jedoch durch verschiedene Mechanismen überwacht, um Missbrauch zu verhindern.
- Vorinsolvenzliches Krisenmanagement:
- Das StaRUG sieht auch präventive Maßnahmen und Mechanismen vor, um Unternehmen frühzeitig dabei zu unterstützen, finanzielle Schwierigkeiten zu erkennen und zu adressieren.
Nutzung des StaRUG
Der Einsatz des StaRUG erfordert einen gut vorbereiteten und durchdachten Restrukturierungsplan sowie eine intensive Kommunikation mit den Gläubigern. Unternehmen sollten professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die komplexen Anforderungen und Verfahren des StaRUG erfolgreich zu durchlaufen.
Das StaRUG stellt somit eine wertvolle Ergänzung zum deutschen Insolvenzrecht dar und bietet Unternehmen in der Krise eine rechtliche Grundlage, um sich zu stabilisieren und eine Insolvenz zu vermeiden.